Sind Magnetkennzeichenhalter legal?
Es besteht häufig Verwirrung darüber, ob Magnetkennzeichenhalter im Jahr 2024 legal sind. Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die Entwicklung der Gesetzgebung und den aktuellen Stand geben.
Gesetzliche Anforderungen vor Februar 2023
Bis Februar 2023 war die Anbringung von Kennzeichen gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. In § 10 wurde festgelegt, dass Kennzeichen vorne und hinten am Fahrzeug sicher befestigt sein müssen. Eine genaue Definition von "sicher befestigt" fehlte jedoch, was zu unterschiedlichen Interpretationen und Unsicherheiten führte. Die Bewertung der Sicherheit konnte je nach Prüfer oder Polizeibeamtem variieren.
Änderungen ab Februar 2023
Im Februar 2023 definierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Begriff "sicher befestigt". Diese Definition war jedoch nur gegen eine Gebühr von 15 € erhältlich, was für Verwirrung sorgte. Laut KBA muss ein Kennzeichen an Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs so befestigt sein, dass es nur mit einem Werkzeug entfernt werden kann. Dies führte dazu, dass magnetische, Klettverschluss- und rahmenlose Kennzeichenhalter effektiv verboten wurden. Da die FZV selbst nicht geändert wurde, sondern nur durch eine kostenpflichtige Erklärung erweitert, entstand Unsicherheit über die Verbindlichkeit dieser Regelung.
Klärungen nach Januar 2024
Es wurde klargestellt, dass die Ankündigung des KBA bis zum 1. Januar 2024 gültig war. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird vor Ablauf die Wirksamkeit und Zielsetzung überprüfen. Zwischen Januar und März 2024 bezog sich die Regelung ausschließlich auf die "sichere Befestigung" laut FZV. Da Prüfer und Polizeibeamte individuell entschieden, was als "sicher" galt, entstanden signifikante Unterschiede.
Neue KBA-Ankündigung ab März 2024
Am 15. März 2024, Ausgabe 05/24, stellte das KBA klar: Ein Kennzeichen muss nur mit einem Werkzeug oder mit erhöhtem mechanischem Aufwand (z. B. kraftschlüssige Verbindung) entfernt werden können. Eine Schraubbefestigung ist nicht zwingend erforderlich.
Derzeit gibt es kein Gesetz, das magnetische Kennzeichenhalter verbietet oder eine Abmahnung rechtfertigt. Gerichte haben dies in Beschwerden gegen Abmahnungen bestätigt, da „sicher befestigt“ und „erhöhter mechanischer Aufwand“ nicht weiter definiert sind.
Vorgaben für die Anbringung von Kennzeichen mit Magneten
Gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 FZV: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."
Im Internet berichten Autofahrer, dass sie mit magnetisch angebrachten Nummernschildern keine Probleme bei der Hauptuntersuchung hatten.
Unsere Magnetkennzeichenhalter sind die stärksten auf dem Markt und bieten eine rahmenlose Optik für einfaches Entfernen und Anbringen ohne Werkzeug. Sie sorgen für ein sauberes Erscheinungsbild bei Veranstaltungen und Fotos.
Gemäß der Verkehrsblattverlautbarung StV22/7341.1/40 sind keine Gutachten oder ABE für unsere Halter erforderlich, da sie die Kriterien für eine feste Befestigung gemäß § 10 (5) FZV erfüllen. Die Halterungen gewährleisten eine sichere Verbindung mit der Karosserie und können hohe Geschwindigkeiten sowie unebenes Gelände problemlos bewältigen.
Unsere Produkte erfüllen alle Anforderungen durch ihre kraftschlüssige und formschlüssige Verbindung und sind bis zu 320 km/h getestet. Zudem sind sie kälte- und hitzebeständig. (Vorausgesetzt ist eine ordnungsgemäße Anbringung nach unserer Montageanleitung).
Alle Kunden, die gegen Anzweifelungen der Polizei oder Inspektionen vorgegangen sind, haben bisher ihre Fälle gewonnen. Dies liegt daran, dass Richter nach dem Gesetz urteilen müssen. Da die Anforderung "sicher befestigt" nicht konkret definiert ist, entscheiden Richter zugunsten unserer Kunden.
Wichtige Hinweise für Kunden
Bitte folgen Sie bei der Montage unserer Magnetkennzeichenhalter stets der Montageanleitung, um eine Fehlmontage zu vermeiden. Führen Sie dieses Dokument bei Kontrollen oder TÜV-Prüfungen immer mit sich, um Missverständnisse zu vermeiden.
Quellen:
- Verkehrsblatt - Amtliches Mitteilungsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland, 77. Jahrgang 2023 Ausgabe 3 (45-68), Herausgegeben in Bonn am 15. Februar 2023, Verkehrsblatt Verlag, S. 58-59.
- https://www.bussgeldkatalog.org/kennzeichen-magnet/#nummernschild_dank_magnetismus_anbringen
- http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Magnetische Kennzeichenhalterung – Ist das legal in Deutschland?